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   BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00   

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https://dejure.org/2001,24402
BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00 (https://dejure.org/2001,24402)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2001 - 1 ABR 38/00 (https://dejure.org/2001,24402)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2001 - 1 ABR 38/00 (https://dejure.org/2001,24402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung; Ausschluss der tariflichen Regelungen über Lebensaltersstufen und Bewährungsaufstieg ; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung eines neuen Vergütungssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Beschlüsse vom 27. Juni 2000 -1 ABR 29/00 - nv., -1 ABR 35/00 - nv., -1 ABR 36/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3 .

    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (vgl. zuletzt zu demselben Arbeitgeber Senat 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Die Tätigkeit der Arbeitnehmer wird von der Vergütungsordnung erfaßt (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330), wobei nicht entscheidend ist, auf welcher Grundlage deren Anwendung erfolgt (vgl. zuletzt vom gleichen Arbeitgeber Senat 27. Juni 2000 -1 ABR 29/99 - nv.).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Damit läßt es die Zustimmungsverweigerung als möglich erscheinen, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).
  • BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 36/00

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Beschlüsse vom 27. Juni 2000 -1 ABR 29/00 - nv., -1 ABR 35/00 - nv., -1 ABR 36/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3 .
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Soweit der Arbeitgeber meint, sich abweichend hiervon auf die Einreihung in die Tätigkeitsmerkmale beschränken zu können - ohne die Lebensaltersstufen und den Bewährungsaufstieg - wendet er damit eine neue Vergütungsordnung an (Senat 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Die Tätigkeit der Arbeitnehmer wird von der Vergütungsordnung erfaßt (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330), wobei nicht entscheidend ist, auf welcher Grundlage deren Anwendung erfolgt (vgl. zuletzt vom gleichen Arbeitgeber Senat 27. Juni 2000 -1 ABR 29/99 - nv.).
  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    Soweit der Arbeitgeber meint, sich abweichend hiervon auf die Einreihung in die Tätigkeitsmerkmale beschränken zu können - ohne die Lebensaltersstufen und den Bewährungsaufstieg - wendet er damit eine neue Vergütungsordnung an (Senat 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34).
  • LAG Hessen, 01.02.2000 - 4 TaBV 33/99

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung von Mitarbeitern in bestimmte

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00
    hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Anhörung vom 24. April 2001 durch den Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Wißmann, den Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Schmidt, die ehrenamtlichen Richter Spiegelhalter und Mandrossa beschlossen: 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Februar 2000 - 4 TaBV 33/99 - aufgehoben.
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auch eine solche Änderung ist mitbestimmungspflichtig, weil es für das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Änderungen der Vergütungsordnung nicht darauf ankommt, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (st. Rspr., vgl. zuletzt nur BAG 24. April 2001 - 1 ABR 38/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT A Nr. 79, zu II 1 der Gründe).
  • ArbG Bielefeld, 15.12.2021 - 4 BV 88/21
    Auch eine solche Änderung ist mitbestimmungspflichtig, weil es für das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Änderungen der Vergütungsordnung nicht darauf ankommt, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (st. Rspr., vgl. z.B. BAG v. 24.04.2001 - 1 ABR 38/00, EzBAT §§ 22, 23 BAT A Nr. 79, zu II 1 der Gründe).
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